Wahllexikon 2026

Worum geht’s?

In der Politik werden häufig komplizierte Begriffe verwendet. So auch bei den Gemeindewahlen, welche im kommenden Frühling anstehen. Dies macht die Politik unzugänglich für Menschen, die nur wenig Zeit und Energie haben, sich mit ihr auseinanderzusetzen und Menschen, die nicht über akademische Bildung verfügen. Daher haben wir ein Wahllexikon erstellt, in dem wir die wichtigsten Begriffe erklären.

Wenn ihr Fragen zu einem der Begriffe habt oder auf andere Begriffe stosst, die ihr nicht kennt oder versteht, könnt ihr euch jederzeit unter sp.ilef.li@gmail.com bei uns melden 🫶🏽🌹

Das Lexikon ist sortiert nach Gemeindepolitik (Lindau), Stadtpolitik (Illnau-Effretikon), Behörden und allgemeinen Begriffen.

Allgemeine Begriffe

Gemeindewahl / Kommunalwahl

Die Begriffe ‘Gemeindewahl’ und ‘Kommunalwahl’ bezeichnen dasselbe Ereignis.
Dabei werden alle Behörden und in Parlamentsgemeinden das Stadtparlament neu gewählt.
Im Kanton Zürich finden die nächsten Gemeindewahlen am 8. März 2026 statt.
Als SP Illnau-Effretikon / Lindau treten wir dabei in beiden Gemeinden an.

Wahlvorschlag

Als Wahlvorschlag werden offizielle Kandidaturen bezeichnet. Ihre Namen stehen auf dem Wahlzettel. Dabei werden die Menschen von einer Partei oder Einzelpersonen zur Wahl ‘vorgeschlagen’.

Aktives und passives Wahlrecht

Das Wahlrecht wird in ein aktives und ein passives Stimmrecht geteilt.
Das aktive Wahlrecht bedeutet, dass eine Person Menschen in ein Amt wählen darf.
Das passive Wahlrecht bedeutet, dass ein Mensch für ein Amt kandidieren darf.
Menschen, die das Stimmrecht auf Gemeinde haben, verfügen sowohl über das aktive als auch das passive Stimmrecht.

Stimmrecht

Auf Gemeindeeben sind alle Menschen stimmberechtigt, die mindestens 18 Jahre alt sind, die Schweizer Staatsbürgerschaft haben und nicht wegen einer schweren psychischen Erkrankung unter umfassender Beistandschaft stehen. Momentan wird diskutiert, ob der letzte Punkt, also der Ausschluss aufgrund psychischer Erkrankungen, abgeschafft werden sollte.
Ausserdem gibt es Bestrebungen, das Stimmrecht auf Gemeindeebene auch Menschen zu geben, die keine Schweizer Staatsbürgerschaft haben, aber seit einer bestimmten Zeit in der Gemeinde leben.

Partei

Eine Partei ist eine Gruppierung von Menschen mit ähnlichen politischen Ideen.
Die Abkürzung SP bedeutet dabei ‘Sozialdemokratische Partei’. Wir sind also eine Gruppe von Menschen, die sich für sozialdemokratische Werte einsetzt.
Parteien gibt es auf allen Ebenen – Wir sind die Sektion der SP in Illnau-Effretikon und Lindau und damit Teil der SP Kanton Zürich und der SP Schweiz. Die SP Schweiz ist wiederum ein assoziiertes (verbündetes) Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Europas und Vollmitglied der weltweit aktiven Progressiven Allianz.

Sozialdemokratie

Unsere zentrale politische Ausrichtung ist die Sozialdemokratie.
Auch wenn verschiedene sozialdemokratische Parteien unterschiedliche Schwerpunkte und manchmal auch unterschiedliche Forderung haben, gibt es grundlegende Gemeinsamkeiten. Dazu gehört die Forderung nach einem starken Sozialstaat, Umweltschutz und Gleichberechtigung von Menschen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sexualität, Behinderung und weiteren Merkmalen. Diskriminierung wird abgelehnt, ebenso wie überzogene Anhäufungen privater Vermögen.

Frauenanteil

Der Frauenanteil gibt an, wie viel Prozent der Sitze in einer Behörde oder einem Parlament von Frauen besetzt sind. Dies wird häufig als ein Mass der Gleichstellung verwendet.
Im Stadtparlament von Illnau-Effretikon sitzen 12 Frauen, was einem Anteil von 33.3% entspricht. In der Fraktion der SP sind drei Frauen, was einem Anteil von 42.9% entspricht.
Im Gemeinderat von Lindau sitzen 2 Frauen, was einem Anteil von 28.6% entspricht.
Traditionell ist der Frauenanteil in linken Parteien bzw. Fraktionen höher als in bürgerlichen bzw. rechten.

Majorzwahl

Bei der Wahl mancher Ämter wird die Majorzwahl, auch Mehrheitswahl genannt, angewendet. Dabei gewinnt die Person bzw. Partei, die am meisten Stimmen erhält.
Mehrheitswahlen werden meist dann verwendet, wenn nur wenige Sitze zu vergeben sind, beispielsweise beim Gemeinde- bzw. Stadtrat.

Proporzwahl

Bei der Wahl grösserer Gremien (z.B. einem Parlament) werden meist Proporzwahlen, auch Verhältniswahlen genannt, angewendet. Dabei erhalten die Parteien einen Anteil der Sitze, die proportional ihrem Anteil der Stimmen entspricht.
Wenn wir also beispielsweise bei den nächsten Wahlen zum Stadtparlament einen Viertel der Stimmen erreichen, erhalten wir auch einen Viertel der Sitze.

Amtszwang

Sieben Kantone – Appenzell-Innerrhoden, Luzern, Nidwalden, Solothurn, Uri, Wallis und eben auch Zürich – kennen den Amtszwang. Das bedeutet, dass wenn sich für ein politisches Amt nicht genügend Kandidierende finden, jede*r stimmberechtigte Bürger*in auf den Wahlzettel geschrieben werden kann und das Amt im Falle einer Mehrheit annehmen muss.
Da somit keine Freiheit mehr besteht, das Amt abzulehnen, steht der Amtszwang auch in der Kritik. Stattdessen werden Massnahmen wie bessere Bezahlung von Gemeindeämtern gefordert, um diese attraktiver zu machen.
Ausnahmen des Amtszwanges gibt es für Ämter, die hauptberuflich ausgeübt werden (z.B. Stadtpräsident*in) sowie für Menschen über 65 Jahren.
Damit es nicht zur Anwendung des Amtszwanges kommt, braucht es genügend Kandidaturen.

Behörden

Behörde

Behörden sind Verwaltungsgruppen, die sich um einen bestimmten Fachbereich kümmern. Ihnen steht jeweils ein Mitglied des Gemeinderates bzw. des Stadtrates vor.

Baubehörde

Die Baubehörde prüft Baugesuche und erteilt Baugenehmigungen, also die Erlaubnis, dass auf einem Grundstück gebaut werden darf. Ausserdem ist sie für die Überwachung der Einhaltung von Bauvorschriften und dem Denkmalschutz zuständig. Ausserdem führen sie die Raumplanung (also die Planung, wie das Gebiet der Gemeinde genutzt wird) durch.

Schulpflege

Die Schulpflege ist für die strategische Führung und Aufsicht der Schulen zuständig. Sie überwacht die Personalführung (stellt also beispielsweise  Schulleitungen und Lehrpersonen ein), legt Ziele für die Schulen fest und teilt entsprechend die Ressourcen (vor allem Geld) ein.

Sozialbehörde

Die Sozialbehörde ist für die Sozialhilfe (also die finanzielle Hilfe von armutsgefährdeten Menschen) sowie für die soziale und berufliche Integration zuständig. Ausserdem arbeitet sie mit sozialen Institutionen wie Kindertagesstätten zusammen und beaufsichtigt diese.

Kommission

Neben den Behörden gibt es Kommissionen. Sowohl in Illnau-Effretikon als auch in Lindau gibt es eine Rechnungsprüfungskommission (RPK), in Illnau-Effretikon ausserdem eine Geschäftsprüfungskommission (GPK).
Die RPK beurteilt Geschäfte nach ihrer finanziellen Verhältnismässigkeit und Richtigkeit, also ob Unstimmigkeiten in der Finanzplanung von Geschäften vorliegen.
Die GPK berichtet über die Tätigkeiten der Behörden und Verwaltung, also darüber, was diese tatsächlich tun. Auch die GPK prüft Geschäfte und fokussiert sich dabei auf die allgemeine Angemessenheit bzw. Notwendigkeit.

Stadtpolitik / Illnau-Effretikon

Liste

Bei Parlamentswahlen reichen die Parteien keine einzelnen Wahlvorschläge ein, sondern Listen, auf denen ihre Kandidat*innen aufgeführt sind. Dabei ist es möglich, die gesamte Liste unverändert zu wählen (dann wählt man alle Kandidat*innen dieser Partei). Es ist aber auch möglich, einzelne Personen durchzustreichen, um eine Person ein zweites Mal auf die Liste zu schreiben. Dies wird als Kumulieren bezeichnet. Ausserdem ist es möglich, ein*e Kandidat*in einer anderen Liste anstelle der gestrichenen Person auf die Liste zu schreiben. Dies wird als Panaschieren bezeichnet. Dabei darf keine Kandidat*in mehr als zwei Mal auf einer Liste stehen. Für uns als SP ist es am besten, wenn ihr unsere Liste unverändert einwerft.

Listennummer

Jede Liste erhält eine Listennummer. In Illnau-Effretikon werden diese nach der Reihenfolge der letzten Parlamentswahl vergeben.
Als SP erreichten wir bei den Gemeindewahlen 2022 das zweitbeste Ergebnis aller Parteien, weswegen wir bei den Wahlen im März 2026 die Liste 2 sind.

Stadtparlament

Grössere Gemeinden bzw. Städte, haben anstelle der Gemeindeversammlung ein Stadtparlament als Legislative. Dieses wird alle vier Jahre neu gewählt. Das Stadtparlament nimmt das vom Stadtrat vorgeschlagene Budget ab, entscheidet über städtische Ausgaben, kontrolliert den Stadtrat (also die Regierung) und bestimmt die politischen Ziele. Mitglieder des Stadtparlaments haben verschiedene Möglichkeiten, dem Stadtrat Fragen zu Sachthemen zu stellen oder direkt politische Vorstösse einzureichen.
Das Stadtparlament von Illnau-Effretikon hat 36 Sitze.

Fraktion

Mitglieder derselben oder politisch ähnlichen Parteien schliessen sich im Stadtparlament zu Fraktionen zusammen. Diese organisieren sich untereinander. Beispielsweise wird entschieden, wer zu welchem Thema spricht und welche Haltung die Fraktion zu Geschäften hat. Auch wenn sie dazu nicht verpflichtet sind, stimmen Mitglieder derselben Fraktion meist gleich ab.

Stadtrat

Der Stadtrat ist die Exekutive (also die Regierung) einer Stadt. Er ist für die politische Führung der Stadt, die Umsetzung von Beschlüssen des Parlaments, das Erstellen von Gesetzesvorlagen, die Finanzplanung, die Organisation und Aufsicht der Verwaltung sowie die Öffentlichkeitsarbeit (also die Vertretung der Stadt nach aussen) zuständig.
Der Stadtrat von Illnau-Effretikon besteht aus sieben Mitgliedern.

Stadtpräsidium

Der Stadtrat wird vom Stadtpräsidium geleitet. Dieses koordiniert die Geschäfte des Stadtrates.

Gemeindepolitik / Lindau

Gemeinderat

Der Gemeinderat ist die Exekutive (also die Regierung) einer Gemeinde. Jedes Mitglied des Gemeinderates steht dabei einer Kommission vor. Zu den Aufgaben des Gemeinderates gehören die politische Organisation der Gemeinde, die Aufsicht über die Verwaltung und die Finanzen, die Erstellung des Budgets sowie die Planung der Gemeinde.
Der Gemeinderat von Lindau besteht aus einem Präsidium, zwei Vizepräsident*innen sowie vier frei gewählten Personen, also insgesamt sieben Mitgliedern.

Gemeindepräsidium

Als Gemeindepräsidium wird das höchste Amt einer Gemeinde bezeichnet. Das Gemeindepräsidium steht dem Gemeinderat vor und ist die Schnittstelle zwischen der Verwaltung, dem Gemeinderat und der Bevölkerung. Ausserdem repräsentiert das Gemeindepräsidium nach aussen, beispielsweise in der Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden.

Gemeindeversammlung

Kleine Gemeinden – beispielsweise Lindau – verfügen nicht über ein Parlament. Die Legislative (also die Versammlung, welche Gesetze, das Budget, spezifische Ausgaben ab einer bestimmten Höhe und vieles mehr beschliesst) ist stattdessen die Gemeindeversammlung. Sie finden mindestens zwei Mal im Jahr statt. Dabei sind alle stimmberechtigten Einwohner*innen der Gemeinde berechtigt, an der Gemeindeversammlung teilzunehmen, zu reden und mit abzustimmen. Auch Menschen ohne Stimmrecht dürfen bei der Gemeindeversammlung zusehen, jedoch nicht mit abstimmen.

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